
In diesem Ratgeber
- Warum der Kalender wichtiger ist als die 60 Tage
- Die vier Voraussetzungen nach dem Gesetz seit 1. Januar 2026
- Wie die Tage gezählt werden
- Das Problem 2026: Wer seit Januar in Deutschland ist, hat das Jahr verloren
- Wer 2026 noch schaffen kann: der Stichtag 2. November
- Der saubere Start: 78 Tage bis zum 1. Januar 2027
- Ein Beispielkalender 2027 für einen Unternehmer mit zwei Standorten
- Die Reihenfolge: was vor was geschehen muss
- Die Beweisakte: laufend führen
- Die deutsche Seite: was Ihr Steuerberater prüfen sollte
- Die zyprische Seite: wo Pläne im Jahr scheitern
- Drei Fallbeispiele
- Wann die 60-Tage-Regel nicht passt
- Häufige Fragen
- Wie das mit Non-Dom und Ihrer Bankverbindung zusammenhängt
- Quellen
Stand 15. Oktober 2026: auf Grundlage der Definition des „Ansässigen der Republik“ im zyprischen Einkommensteuergesetz 118(I)/2002 in der Fassung des Gesetzes 244(I)/2025 mit Wirkung ab 1. Januar 2026, der veröffentlichten Hinweise des zyprischen Steueramts zur steuerlichen Ansässigkeit, seines Erklärungsformulars für eine Ansässigkeitsbescheinigung nach der 60-Tage-Regel, der Regeln des Migrationsamts zur Registrierungsbescheinigung MEU1, der §§ 8, 9 und 10 der Abgabenordnung, der §§ 2 und 6 des Außensteuergesetzes und des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Zypern von 2011. Wir aktualisieren diesen Beitrag, wenn sich Gesetz oder Verwaltungspraxis ändern.
Wer uns nach der zyprischen 60-Tage-Regel fragt, stellt meist zuerst die Frage, ob 60 Tage reichen. Sie reichen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist aber eine andere Frage, die selten gestellt wird: Für welches Kalenderjahr planen Sie, und was ist in diesem Jahr bereits geschehen?
Die Regel wird pro Steuerjahr geprüft, und das zyprische Steuerjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Jede Voraussetzung wird innerhalb dieses Rahmens gemessen. Tage, die Sie im März in Deutschland verbracht haben, zählen im Dezember gegen Sie. Ein Mietvertrag, den Sie im November unterschreiben, heilt keine Voraussetzung, die bereits im Juli entfallen ist. Deshalb funktioniert die Regel sehr gut für alle, die ein Jahr im Voraus planen, und scheitert still und vollständig bei allen, die im Oktober beginnen.
Die häufigsten Fehlannahmen zur 60-Tage-Regel haben wir bereits behandelt. Dieser Beitrag ist die praktische Fortsetzung. Er übersetzt die Regel in einen Kalender: die Daten, die 2026 zählen, den Tag, nach dem 2026 für fast alle geschlossen ist, die 78 Tage bis zum 1. Januar 2027, ein Beispieljahr 2027, die Beweisakte, die Sie laufend führen, die deutschen Risiken im Einzelnen und die Fälle, in denen dieser Weg nicht der richtige ist.
Warum der Kalender wichtiger ist als die 60 Tage
Sechzig Tage sind die kleinste Zahl der Regel und am leichtesten zu erreichen. Zwei Monate auf einer Insel mit Direktflügen ab Frankfurt, München oder Düsseldorf sind kein Problem. Die Schwierigkeit liegt an drei anderen Stellen, und alle drei haben mit Zeit zu tun.
Erstens: eine Eingangsvoraussetzung, die im Juli entfällt. Die Regel öffnet sich nur, wenn Sie im selben Steuerjahr nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat verbracht haben. Wer seit dem 1. Januar durchgehend in Deutschland lebt, überschreitet diese Grenze am 3. Juli. Ab diesem Tag ist die 60-Tage-Regel für das Jahr verschlossen, gleich was danach geschieht.
Zweitens: Voraussetzungen, die bis zum 31. Dezember halten müssen. Ihre Geschäftstätigkeit, Ihre Anstellung oder Ihr Amt in Zypern kann jederzeit im Jahr beginnen. Endet sie aber im Laufe des Jahres, entfällt die Voraussetzung für das ganze Jahr, nicht nur für den Rest. Ein Rücktritt als Direktor im November kostet auch die Monate Januar bis Oktober.
Drittens: Deutschland hat eine eigene Uhr. Zypern entscheidet, ob Sie in Zypern ansässig sind. Es entscheidet nicht, ob Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. Deutschland wendet die Abgabenordnung und das Außensteuergesetz an, und wenn beide Staaten Sie als ansässig ansehen, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Dieser zweite Kalender muss zusammen mit dem ersten geplant werden.
Die sinnvolle Frage lautet daher nicht „Wie komme ich auf 60 Tage?“, sondern „Wie bringe ich den 1. Januar bis 31. Dezember in Ordnung?“. Wer so plant, hat den größten Teil der Arbeit schon erledigt.
Die vier Voraussetzungen nach dem Gesetz seit 1. Januar 2026
Das Gesetz 244(I)/2025 hat die Definition des „Ansässigen der Republik“ im Einkommensteuergesetz zum 1. Januar 2026 vollständig ersetzt. Eine natürliche Person ist entweder nach der 183-Tage-Regel ansässig, also bei mehr als 183 Tagen in Zypern im Steuerjahr, oder nach der 60-Tage-Regel. Für die 60-Tage-Regel gelten für das Steuerjahr vier kumulative Voraussetzungen.
1. Mindestens 60 Tage in Zypern
Sie müssen sich im Steuerjahr mindestens 60 Tage in Zypern aufhalten. Die Tage müssen nicht zusammenhängen. Gezählt wird nach einer festen Konvention, die wir im nächsten Abschnitt erläutern. Sechzig ist ein Minimum, kein Ziel: Planen Sie einen Puffer ein.
2. Nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat
Sie dürfen sich im selben Steuerjahr nicht länger als insgesamt 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat aufhalten. Geprüft wird je Staat. Ein Jahr, das sich auf Zypern, Deutschland, Spanien und Portugal verteilt, kann die Grenze leicht einhalten. Ein Jahr nur zwischen Zypern und Deutschland ist die riskante Form, weil die Rechnung wenig Spielraum lässt: Von 365 Tagen bleiben bei 89 Tagen in Zypern 276 übrig, und kein einzelner Staat darf mehr als 183 davon bekommen.
3. Eine ständige Wohnung in Zypern, im Eigentum oder gemietet
Sie müssen in Zypern eine ständige Wohnung unterhalten, die Ihnen gehört oder die Sie mieten. Praktisch heißt das: eine Wohnung, die Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung steht, also ein langfristiger Mietvertrag auf Ihren Namen oder ein Eigentumstitel, keine Ferienbuchung. Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich „das ganze Jahr“, aber eine Wohnung, deren Mietvertrag im Oktober ausläuft, ist genau die Art Detail, die einer Prüfung auffällt. Planen Sie so, als müsse sie vom 1. Januar bis zum 31. Dezember bestehen.
4. Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Direktorenamt in Zypern, ohne Beendigung im Jahr
Zu irgendeinem Zeitpunkt im Steuerjahr müssen Sie in Zypern eine Geschäftstätigkeit ausüben, dort angestellt sein oder ein Amt (in der Praxis meist als Direktor) in einer in Zypern steuerlich ansässigen Person innehaben. Und keines davon darf im Laufe des Jahres enden. An dieser Voraussetzung scheitern Pläne am häufigsten spät im Jahr, weil im Herbst „aufgeräumt“ wird.
Die Voraussetzung, die weggefallen ist
Bis einschließlich Steuerjahr 2025 gab es eine fünfte Bedingung: Wer in einem anderen Staat für dasselbe Jahr steuerlich ansässig war, konnte die 60-Tage-Regel nicht nutzen. Das Gesetz 244(I)/2025 hat sie zum 1. Januar 2026 gestrichen. Das ist eine echte Änderung, und sie macht die Regel auch für Menschen nutzbar, deren Herkunftsstaat sie nur zögernd ziehen lässt. Deutschland lässt Sie deshalb aber nicht ziehen. Behandeln beide Staaten Sie als ansässig, entscheidet die Tie-Breaker-Regel des Abkommens, die auf die ständige Wohnstätte, den Mittelpunkt der Lebensinteressen und den gewöhnlichen Aufenthalt schaut. Den Tie-Breaker in vier Schritten behandeln wir in einem eigenen Beitrag. Bis dahin genügt ein Satz: Zypern stellt die Frage nicht mehr, Deutschland schon.
Wie die Tage gezählt werden
Das zyprische Einkommensteuergesetz enthält eine eigene Zählkonvention für Tage in Zypern. Sie gilt für die 183-Tage-Regel ebenso wie für die 60-Tage-Regel.
- Ankunftstag in Zypern: zählt als Tag in Zypern.
- Abreisetag aus Zypern: zählt als Tag außerhalb Zyperns.
- Ankunft und Abreise am selben Tag: ein Tag in Zypern.
- Abreise und Rückkehr am selben Tag: ein Tag außerhalb Zyperns.
Praktisch wird ein Aufenthalt vom Landetag bis zum Tag vor dem Rückflug gezählt. Landen Sie am Montag, 4. Januar 2027, und fliegen Sie am Samstag, 30. Januar, zurück, haben Sie 26 Tage in Zypern, nicht 27. Ein Nachtflug, der um 00:40 Uhr landet, zählt am Datum der Landung. Ein Tagestermin in Athen, morgens hin und abends zurück, ist ein Tag außerhalb Zyperns.
Wie die Tage im anderen Staat zu zählen sind, regelt das zyprische Gesetz nicht. Unsere Arbeitsregel ist vorsichtig: Jeder Tag, an dem Sie sich auch nur teilweise physisch in einem Staat aufhalten, zählt als Tag dort. Ein Reisetag kann damit für zwei Staaten zählen. Das kostet einige Tage Puffer und erspart eine Diskussion, die Sie nicht führen möchten.
Drei Gewohnheiten machen die Zählung belastbar:
- Protokoll ab dem ersten Tag. Eine einfache Tabelle mit Datum, Land, Anlass und Verweis auf den Beleg. Wöchentlich pflegen, nicht im Dezember.
- Mit Puffer planen. Zielen Sie auf 75 bis 90 Tage in Zypern, nicht auf 61. Begrenzen Sie Deutschland auf etwa 150 bis 160 Tage, nicht auf 183. Flüge fallen aus, Menschen werden krank, Familien brauchen einen.
- Viermal im Jahr prüfen. Am 31. März, 30. Juni, 30. September und Mitte November die bisherigen Tage zählen und bis zum 31. Dezember hochrechnen.
Das Problem 2026: Wer seit Januar in Deutschland ist, hat das Jahr verloren
Hier die unbequeme Rechnung für alle, die dies im Oktober 2026 lesen und das ganze Jahr in einem Land verbracht haben.
- 1. Januar bis 2. Juli 2026 sind 183 Tage. Am Freitag, 3. Juli, hat jemand, der Deutschland nie verlassen hat, dort seinen 184. Tag verbracht. Die Eingangsvoraussetzung, höchstens 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat, ist an diesem Tag entfallen.
- 15. Oktober bis 31. Dezember 2026 sind 78 Tage, heute und Silvester mitgezählt. Selbst bei einem Umzug heute wären mehr als 183 Tage in Zypern nicht erreichbar, also ist auch die 183-Tage-Regel verschlossen.
Die Schlussfolgerung geben wir jedem in dieser Lage: Wer seit Januar in Deutschland ist, hat dort bereits mehr als 183 Tage verbracht und kann die 60-Tage-Regel für 2026 nicht nutzen. Der Plan ist ein sauberer Start am 1. Januar 2027, mit Umzug, Wohnung und zyprischer Tätigkeit, die vorher eingerichtet sind.
Das ist kein Formfehler, der sich reparieren ließe. Ein Mietvertrag jetzt, eine Gesellschaftsgründung jetzt oder ein Weihnachtsflug machen Sie für 2026 nicht in Zypern ansässig. Was Sie jetzt tun können, ist 2027 richtig vorzubereiten, und das ist weit mehr wert als ein hastiges 2026, das nur auf dem Papier vertretbar wirkt.
Wer 2026 noch schaffen kann: der Stichtag 2. November
Für eine Gruppe ist 2026 noch offen: Personen, die bisher tatsächlich in keinem einzelnen anderen Staat mehr als 183 Tage verbracht haben und dies bis zum 31. Dezember auch nicht tun werden. Etwa ein Gründer, der die erste Jahreshälfte zwischen Lissabon, Dubai und Tiflis verbracht hat und im Sommer gereist ist.
Für diese Personen ist der letzte Ankunftstag, um mit einem einzigen Aufenthalt noch 60 Tage zu erreichen, Montag, der 2. November 2026. Vom 2. November bis zum 31. Dezember sind es nach der Zählkonvention genau 60 Tage, vorausgesetzt, man bleibt über Silvester und reist frühestens am 1. Januar 2027 ab. Wer am 3. November ankommt, hat 59.
Das ist ein Grenzfall, und wir behandeln ihn so. Die Tätigkeitsvoraussetzung kann jederzeit im Jahr erfüllt werden, aber die Wohnungsvoraussetzung lautet „unterhält eine ständige Wohnung“, und eine Wohnung, die acht Wochen im Jahr besteht, ist ein schwacher Beleg für Dauerhaftigkeit. Wer ein spätes 2026 versucht, sollte Mietvertrag, Gesellschaft oder Anstellung und Tagesprotokoll vor der Ankunft fertig haben und klären lassen, ob ein anderer Staat ihn weiterhin als ansässig behandelt. Wer nicht sicher ist, ob er irgendwo die 183 Tage überschritten hat, sollte davon ausgehen und für 2027 planen.
Der saubere Start: 78 Tage bis zum 1. Januar 2027
Ist 2026 verloren, sind die verbleibenden 78 Tage die wertvollste Planungszeit, die Sie haben. Das Ziel ist klar: Am 1. Januar 2027 sollen alle zyprischen Voraussetzungen außer den 60 Tagen bereits erfüllt sein, und der Wegzug aus Deutschland soll bereits laufen.
Zweite Oktoberhälfte: entscheiden und rechnen
- Legen Sie fest, welches Jahr Ihr erstes zyprisches Jahr ist. Für die meisten Leser ist es 2027.
- Lassen Sie Ihren Steuerberater rechnen: Wegzugsteuer nach § 6 AStG auf heutige Werte, erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach §§ 8 und 9 AO und den günstigsten Wegzugstermin. Unser Beitrag zum Wegzug nach Zypern und den Steuern behandelt die Ausreiseseite ausführlich.
- Skizzieren Sie den Kalender 2027: wo Sie sich ungefähr in jedem Monat aufhalten und wie viele Tage jedes Land erhält.
November: die zyprische Seite aufbauen
- Wohnung. Stadt wählen und einen langfristigen Mietvertrag (mindestens zwölf Monate, auf Ihren Namen) mit Beginn spätestens am 1. Dezember 2026 schließen, damit er am 1. Januar unstreitig läuft. Unser Beitrag zu den Lebenshaltungskosten in Zypern 2026 hilft beim Budget.
- Tätigkeit. Entscheiden Sie, welche Variante Sie nutzen: eigene zyprische Gesellschaft mit Ihnen als Direktor, eine Anstellung bei einem zyprischen Arbeitgeber oder eine in Zypern ausgeübte Geschäftstätigkeit. Bei einer Gesellschaft: jetzt gründen. Unser Beitrag zur Firmengründung in Zypern zeigt, was eine echte Gesellschaft dort ausmacht. Seit dem 1. Januar 2026 ist eine in Zypern gegründete Gesellschaft nach zyprischem Recht dort ansässig, sofern kein Abkommen etwas anderes bestimmt. Sie muss aber tatsächlich von der Insel aus geleitet werden, damit das auch gegenüber Deutschland trägt.
- Steuernummer. Registrierung beim zyprischen Steueramt über das Portal Tax For All, um die Steueridentifikationsnummer zu erhalten.
- Bank. Kontoeröffnung früh beginnen. Banken brauchen länger als Vermieter.
Dezember: umziehen und einschalten
- Umzugsgut verschiffen und die Wohnung tatsächlich beziehen. Eine Wohnung, in der Sie leben, ist ein besserer Beleg als eine, in der Sie nie übernachtet haben.
- Das Tagesprotokoll am 1. Januar 2027 beginnen, auch wenn der erste Tag in Zypern später im Monat liegt.
- Als EU-Bürger müssen Sie bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten die Registrierungsbescheinigung MEU1 („Yellow Slip“) innerhalb von vier Monaten nach der Einreise beantragen; die amtliche Gebühr beträgt 20 Euro, Stand Oktober 2026. Sind Ihre Aufenthalte kürzer, fragen Sie beim Migrationsamt nach, ob die Registrierung für Ihr Muster gilt. Soweit Sie berechtigt sind, ist die Bescheinigung ein nützlicher amtlicher Beleg.
- In Deutschland: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, Mitteilung an das Finanzamt, Kündigung oder langfristige Vermietung der Wohnung, jeweils in der Reihenfolge, die Ihr Steuerberater festlegt.
1. Januar 2027: der erste Tag des ersten Jahres
Am 1. Januar passiert nichts Spektakuläres, und genau darum geht es. Die Wohnung besteht, das Direktorenamt oder die Anstellung besteht, das Protokoll läuft, und kein anderer Staat hat einen Vorsprung bei Ihren 183 Tagen. Ansässig sind Sie noch nicht, denn die 60 Tage fehlen noch. Aber von nun an kann im Jahr nichts mehr zufällig schiefgehen, nur noch durch Nachlässigkeit.
Ein Beispielkalender 2027 für einen Unternehmer mit zwei Standorten
Hier eine realistische Form für jemanden, der weiterhin nennenswert Zeit in Deutschland verbringen will. Eine Illustration, keine Vorlage.
Die Zypern-Blöcke (89 Tage)
- Januar: Ankunft Montag, 4. Januar, Abreise Samstag, 30. Januar: 26 Tage. Board Meeting zum Jahresbeginn, Banktermine, gegebenenfalls MEU1.
- April: Ankunft Montag, 5. April, Abreise Montag, 26. April: 21 Tage.
- September: Ankunft Montag, 6. September, Abreise Montag, 27. September: 21 Tage.
- November und Dezember: Ankunft Montag, 15. November, Abreise Montag, 6. Dezember: 21 Tage. Board Meeting zum Jahresende, Abschlussplanung, Verlängerung des Mietvertrags.
Das sind 89 Tage in Zypern, 29 über dem Minimum. Verkürzt sich ein Block durch Krankheit oder einen gestrichenen Flug, hält das Jahr trotzdem.
Der Rest des Jahres (276 Tage)
- Deutschland: höchstens 150 Tage, Reisetage auf beiden Seiten mitgezählt, und nie mehr als sechs Monate am Stück.
- Ein dritter Standort, etwa Spanien oder Portugal: rund 70 Tage.
- Reisen und Projekte anderswo: der Rest, so verteilt, dass kein Staat in die Nähe von 183 kommt.
Die Kontrollpunkte
- 31. März: Zypern etwa 26, Deutschland unter 60. Im Plan.
- 30. Juni: Zypern etwa 47, Deutschland unter 100. Liegt Deutschland bereits über 100, den Sommer kürzen.
- 30. September: Zypern etwa 68, Deutschland unter 135. Die 60 Tage sind sicher; jetzt zählt die 183-Tage-Grenze.
- Mitte November: bestätigen, dass die Wohnung noch Ihnen zur Verfügung steht, das Direktorenamt läuft und nichts vor dem 31. Dezember enden soll.
Die Kontrollpunkte sind keine Bürokratie. Sie sollen eine Abweichung zeigen, solange man sie noch korrigieren kann. Die meisten gescheiterten Jahre, die wir sehen, sind nicht an einer einzigen falschen Entscheidung gescheitert, sondern an einem Sommer, der drei Wochen länger dauerte als geplant.
Die Reihenfolge: was vor was geschehen muss
Die Reihenfolge ist wichtig, weil manche Schritte Tatsachen schaffen, die sich schwer rückgängig machen lassen.
- Steuerberater vor jedem sichtbaren Schritt. Wegzugsteuer, Ende der Steuerpflicht und Abmeldung hängen an Daten. Wer vorher Anteile überträgt, Vermögen umschichtet oder die Familie umziehen lässt, kann einen ungünstigen Stichtag festschreiben.
- Wohnung in Zypern vor Jahresbeginn. Ein Mietvertrag ab 1. Dezember 2026 ist für 2027 unangreifbar. Ein Mietvertrag ab 15. März 2027 wirft die Frage auf, wo im ersten Quartal Ihre ständige Wohnung war.
- Tätigkeit in Zypern vor Jahresbeginn und nie im Jahr beendet. Gesellschaft gründen oder Arbeitsvertrag schließen in 2026. Sich selbst in 2026 zum Direktor bestellen. In einem Jahr, auf das Sie sich stützen, nie zurücktreten, auflösen, übertragen oder das Amt auslaufen lassen.
- Deutsche Wohnung aufgeben oder klar vermieten. Nach § 8 AO begründet eine Wohnung, die Sie beibehalten und nutzen können, weiter einen Wohnsitz. Im Abkommen führt eine Wohnung auf beiden Seiten zu den nächsten, schwierigeren Prüfschritten.
- Bank und Verwaltung so früh wie möglich. Nichts davon ist Voraussetzung der Regel, aber alles wird zum Beleg.
Was fehlt: ein Immobilienkauf. Eine gemietete Wohnung erfüllt die Voraussetzung genauso wie eine gekaufte, und wer zuerst mietet, lernt die Stadt kennen, bevor er sich bindet.
Die Beweisakte: laufend führen
Fragt das zyprische Steueramt, Ihr Finanzamt oder eine Bank, wie Sie die Regel erfüllt haben, wollen Sie eine Akte übergeben, nicht ein Jahr rekonstruieren. Der Antrag beim zyprischen Steueramt auf eine Ansässigkeitsbescheinigung nach der 60-Tage-Regel verlangte bisher Kopien von Passstempeln, Bordkarten oder E-Tickets, den Eigentumstitel oder Mietvertrag der ständigen Wohnung und bei Anstellung einen Arbeitsvertrag, der am 31. Dezember des Jahres in Kraft ist. Verwenden Sie das aktuelle Formular des Steueramts. Bauen Sie die Akte um diese Liste herum auf und erweitern Sie sie.
Reisen
Bordkarten und E-Tickets für jeden Flug nach und aus Zypern, dazu Passstempel, soweit Sie welche erhalten. EU-Bürger bekommen in der Regel keine Stempel, die Bordkarten tragen also den Nachweis. Kartenabrechnungen, die zeigen, wo Sie bezahlt haben, und das Tagesprotokoll mit Belegverweis je Eintrag.
Wohnung
Mietvertrag oder Eigentumstitel auf Ihren Namen. Strom-, Wasser- und Internetrechnungen sowie Hausgeld auf Ihren Namen. Nachweis, dass die Wohnung Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung stand, also zum Beispiel nicht untervermietet war.
Tätigkeit
Für eine Gesellschaft: Gründungsurkunde, Direktorenregister mit Ihrer Bestellung, Protokolle von Board Meetings in Zypern, steuerliche Registrierung der Gesellschaft und, falls sie Sie vergütet, Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsbeiträge. Für eine Anstellung: Vertrag, Gehaltsabrechnungen, Beiträge. Für eine Geschäftstätigkeit: Registrierung, Rechnungen, Buchhaltung.
Verwaltung
Zyprische Steueridentifikationsnummer, gegebenenfalls MEU1, die jährliche Steuererklärung und die Ansässigkeitsbescheinigung für jedes Jahr. Unser Beitrag zur Steuererklärung in Zypern erläutert die Abgabe.
Wegzug aus Deutschland
Abmeldebestätigung, Mitteilung an das Finanzamt, Kündigung oder Vermietung der bisherigen Wohnung, Schul- und Krankenversicherungswechsel der Familie. Dieser Teil der Akte wird am häufigsten vergessen, und genau ihn liest das Finanzamt zuerst.
Bewahren Sie die Akte an zwei Orten auf, davon einer außerhalb Ihres Laptops, und mindestens so lange, wie Deutschland ein Jahr noch aufgreifen kann.
Die deutsche Seite: was Ihr Steuerberater prüfen sollte
Für Leser aus Deutschland ist dies der wichtigste Abschnitt. Die zyprische Ansässigkeit beendet keine deutsche Steuerpflicht. Diese endet nur nach deutschem Recht, und die folgenden Punkte sollten Sie vor dem Wegzug mit einem Steuerberater durchgehen.
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (§§ 8, 9 AO)
Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Wer die Münchner Wohnung „für Besuche“ behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, egal wie wenige Tage er in Deutschland verbringt. Daneben begründet nach § 9 AO ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten stets einen gewöhnlichen Aufenthalt; kurze Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nötig, aber nicht ausreichend. Zwei unterschiedliche Uhren also: Zypern zählt 183 Tage im Kalenderjahr, Deutschland fragt nach Wohnung und sechs Monaten am Stück.
Doppelansässigkeit und das DBA Deutschland-Zypern
Seit Zypern die Bedingung der Nicht-Ansässigkeit anderswo gestrichen hat, kann es vorkommen, dass beide Staaten Sie als ansässig behandeln. Dann entscheidet das DBA von 2011 nach der Tie-Breaker-Regel: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, dann die Staatsangehörigkeit. Eine verfügbare Wohnung in Deutschland und Familie in Deutschland sprechen gegen Zypern, auch bei einer zyprischen Bescheinigung.
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Wer innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war und in mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, wird beim Wegzug so behandelt, als hätte er die Anteile zum gemeinen Wert veräußert. Besteuert wird der latente Gewinn. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück, kann der Anspruch unter Bedingungen entfallen. Der Wegzugstag ist der Bewertungsstichtag: Wer im Dezember 2026 wegzieht, lässt auf die Werte zu diesem Zeitpunkt rechnen.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Ein deutscher Staatsangehöriger, der in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt im Wegzugsjahr und in den folgenden zehn Jahren mit mehr deutschen Einkünften steuerpflichtig als ein gewöhnlicher Nichtansässiger. Wesentliche Interessen liegen unter anderem vor bei einer Beteiligung von mindestens 1 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft, bei deutschen Einkünften von mehr als 30 % aller Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro oder bei deutschem Vermögen von mehr als 30 % des Gesamtvermögens oder mehr als 154.000 Euro. Die Regel greift nur in Jahren, in denen die betroffenen Einkünfte 16.500 Euro übersteigen. Ob Zypern als niedrige Besteuerung gilt, hängt vom Einzelfall ab; das Non-Dom-Regime kann eine Vorzugsbesteuerung im Sinne des Gesetzes sein. Lassen Sie das vorher berechnen.
Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO)
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Eine zyprische Limited, die Sie tatsächlich aus Deutschland führen, wird in Deutschland geleitet und dort besteuert. Für die 60-Tage-Regel ist das doppelt gefährlich: Wird die Gesellschaft nach dem Abkommen als in Deutschland ansässig behandelt, zählt Ihr Direktorenamt für die 60-Tage-Regel nicht mehr, denn das Amt muss in einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft bestehen. Entscheidungen gehören nach Zypern, in Board Meetings, die dort stattfinden und protokolliert werden. Treuhand- oder Strohmann-Direktoren sind keine Lösung.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug noch fünf Jahre erweitert unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Wer Übertragungen an Kinder plant, sollte diesen Zeitraum kennen.
Die zyprische Seite: wo Pläne im Jahr scheitern
- Die Beendigungsregel. Rücktritt als Direktor, Aufgabe der Geschäftstätigkeit oder Ende der Anstellung im Laufe des Jahres lassen Voraussetzung 4 für das ganze Jahr entfallen.
- Die auslaufende Wohnung. Ein Mietvertrag, der im Oktober endet und im Januar erneuert wird, reißt eine Lücke genau in die Voraussetzung, die Sie brauchen.
- Schleichende Tage. Lange Sommer in einem einzigen anderen Staat sind die häufigste Ursache des Scheiterns.
- Ansässigkeit hat Folgen. Als in Zypern Ansässiger versteuern Sie dort Ihr Welteinkommen. Die Einkommensteuer beträgt nach den Regeln für 2026 0 % auf die ersten 22.000 Euro steuerpflichtigen Einkommens, dann 20 % bis 35 %. Der GESY-Gesundheitsbeitrag von 2,65 % fällt auf Gehalt, Dividenden, Zinsen und Mieten an, mit einer Obergrenze von 180.000 Euro Gesamteinkommen im Jahr. Und es sind jährlich Erklärungen abzugeben.
Drei Fallbeispiele
Thomas, Köln: GmbH-Gesellschafter, das ganze Jahr in Deutschland
Thomas hält 100 % an einer IT-GmbH, die Anteile haben einen Verkehrswert von rund zwei Millionen Euro. Er war 2026 durchgehend in Köln. Für ihn ist 2026 geschlossen: Am 3. Juli hat er die 183 Tage in Deutschland überschritten. Sein Steuerberater rechnet zuerst die Wegzugsteuer nach § 6 AStG auf die Werte zum geplanten Wegzug Ende Dezember 2026; Thomas beantragt die Zahlung in sieben Jahresraten. Weil er an der GmbH beteiligt bleibt, hat er wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, und der Berater prüft, ob § 2 AStG greift. Die Kölner Wohnung wird verkauft, damit § 8 AO endet. Thomas zieht sich aus der Geschäftsführung der GmbH zurück, die ein angestellter Geschäftsführer in Köln weiterführt. Er unterschreibt einen Mietvertrag in Limassol ab 1. Dezember 2026, gründet im November eine zyprische Gesellschaft mit sich als Direktor und plant 2027 mit rund 120 Tagen in Zypern und höchstens 120 in Deutschland.
Sandra, München: Beraterin, die die Wohnung behalten wollte
Sandra berät Mittelständler in Bayern und Österreich und wollte ihre Münchner Eigentumswohnung „für die Projektwochen“ behalten. Ihr Steuerberater zeigt ihr das Problem: Mit einer verfügbaren Wohnung bleibt sie nach § 8 AO unbeschränkt steuerpflichtig, und im DBA steht auf beiden Seiten eine ständige Wohnstätte. Sie vermietet die Wohnung langfristig, wohnt bei Projekten im Hotel und plant 2027 mit 100 Tagen in Zypern, höchstens 140 in Deutschland und dem Rest in Österreich und Italien. Ihre Beratungsverträge laufen künftig über ihre zyprische Gesellschaft, deren Entscheidungen in Larnaka getroffen werden. Die Arbeitstage in Deutschland protokolliert sie gesondert, weil ihr Berater die Frage einer deutschen Betriebsstätte prüfen will.
Lukas, ohne festen Standort: der Gründer, der 2026 noch schaffen kann
Lukas war 2026 in Lissabon (120 Tage), Tiflis (70) und Dubai (60), den Rest auf Reisen. Kein Staat kommt in die Nähe von 183 Tagen, und eine deutsche Wohnung hat er seit 2024 nicht mehr. Er hat seit 2025 eine zyprische Gesellschaft und ist deren Direktor. Er mietet in Paphos ab 25. Oktober, landet am 1. November und bleibt bis zum 2. Januar 2027, was ihm 61 Tage in Zypern im Jahr 2026 bringt. Sein Berater benennt die Wohnung als Schwachstelle, weil sie nur einen Teil des Jahres abdeckt, und rät, den Vertrag durch 2027 laufen zu lassen. Den eigentlichen Gewinn hat Lukas 2027, mit einem vollen Jahr an Belegen.
Wann die 60-Tage-Regel nicht passt
Die 60-Tage-Regel ist ein präzises Werkzeug. In vier Situationen ist sie das falsche.
- Die Familie bleibt den Großteil des Jahres in Deutschland. Ehepartner und Kinder in der bisherigen Wohnung ziehen den Mittelpunkt der Lebensinteressen mit sich. Selbst wenn Sie den zyprischen Test bestehen, entscheidet das Abkommen oft gegen Sie. Die 183-Tage-Regel mit Umzug der Familie ist dann meist ehrlicher und belastbarer.
- Sie wollen zyprische Ansässigkeit ohne Leben in Zypern. Die Regel verlangt eine Wohnung, die Sie unterhalten, und eine Tätigkeit oder ein Amt, das Sie tatsächlich ausüben. Eine Gesellschaft ohne Geschäft und eine Wohnung, die Sie nie nutzen, sind kein Plan.
- Sie planen im letzten Quartal für das laufende Jahr. Wer den Großteil des Jahres in einem Land verbracht hat, hat das Jahr verloren. Planen Sie das nächste.
- Deutschland lässt Sie nicht sauber gehen. Behalten Sie eine Wohnung, eine Gesellschaft, die Sie weiter von hier führen, oder die Familie in Deutschland, klären Sie das zuerst. Sonst haben Sie zwei Ansässigkeiten und eine Abkommensfrage statt einer sauberen.
Trifft einer dieser Punkte zu, kann Zypern trotzdem das richtige Ziel sein, über die 183-Tage-Regel und einen vollständigen Umzug. Unser Beitrag zum Umzug nach Zypern zeigt diesen Weg Schritt für Schritt, die Übersicht zum Auswandern nach Zypern fasst ihn zusammen, und die Mythen rund um das Auswandern nach Zypern behandeln die übrigen Überraschungen.
Häufige Fragen
Ich lebe seit Januar 2026 in Deutschland. Kann ich für 2026 noch in Zypern ansässig werden?
Nein. Am 3. Juli 2026 haben Sie mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat verbracht, damit ist die 60-Tage-Regel für das Jahr verschlossen, und für die 183-Tage-Regel reichen die verbleibenden Tage nicht. Planen Sie einen sauberen Start am 1. Januar 2027, mit Umzug, Wohnung und zyprischer Tätigkeit, die vorher eingerichtet sind.
Was ist der letzte Ankunftstag, um 2026 noch 60 Tage zu erreichen?
Montag, der 2. November 2026, wenn Sie bis zum 31. Dezember bleiben und frühestens am 1. Januar 2027 abreisen. Das hilft nur, wenn Sie 2026 in keinem einzelnen anderen Staat mehr als 183 Tage verbracht haben und Wohnung und Tätigkeit oder Direktorenamt bereits bestehen.
Müssen die 60 Tage am Stück sein?
Nein. Sie können sich auf beliebig viele Aufenthalte im Jahr verteilen. Ankunftstage zählen als Tage in Zypern, Abreisetage nicht; zählen Sie jeden Aufenthalt vom Landetag bis zum Tag vor dem Rückflug.
Reicht es, die deutsche Wohnung zu behalten, wenn ich unter 183 Tagen in Deutschland bleibe?
Für den zyprischen Test vielleicht, für Ihre Steuern nicht. Nach § 8 AO begründet die Wohnung weiter einen Wohnsitz und damit unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, unabhängig von der Zahl der Tage. Im Abkommen spricht sie gegen Zypern. Aufgeben oder langfristig vermieten.
Kann ich im Dezember als Direktor zurücktreten, wenn die 60 Tage erreicht sind?
Nicht, wenn Sie sich für dieses Jahr auf das Amt stützen. Endet Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Amt im Laufe des Steuerjahres, entfällt die Voraussetzung für das ganze Jahr. Lassen Sie das Amt ins nächste Jahr laufen oder ersetzen Sie es ohne Lücke durch eine andere qualifizierende Tätigkeit.
Wie das mit Non-Dom und Ihrer Bankverbindung zusammenhängt
Die Ansässigkeit ist die erste Tür. Die zweite ist das Domizil: Liegt Ihr Herkunftsdomizil nicht in Zypern, können Sie Non-Dom sein, also 0 % SDC auf Dividenden und Zinsen für Non-Dom-Ansässige, bis Sie 17 der letzten 20 Jahre in Zypern ansässig waren. Unser Beitrag Zypern Non-Dom: für wen es sich lohnt erklärt, wem das Regime nützt, und Zypern langfristig begleitet es vom ersten bis zum letzten Jahr.
Auch die Bank folgt diesem Kalender. Die zyprische Ansässigkeitsbescheinigung ist das Dokument, das Banken und Zahlungsdienstleister verlangen, und ein Konto bei einer Bank außerhalb der EU lässt sich am leichtesten halten oder eröffnen, wenn es zu einer echten Ansässigkeit oder Geschäftsbeziehung außerhalb der EU passt. Der heutige Begleitbeitrag zu Drittstaatenbanken nach CRD VI erklärt, was sich ab dem 11. Januar 2027 ändert, und unser Beitrag zum Bankkonto nach dem Auswandern behandelt die Praxis. Wenn Zypern Ihre EU-Basis ist und Sie einen zweiten Aufenthalt außerhalb der EU wollen, zeigen Zypern als EU-Basis im Plan B und die Folge zu Georgien, wie die Teile zusammenpassen. Alle Beiträge finden Sie im deutschen Blog.
Wenn Sie möchten, sehen wir uns Ihren Kalender für 2027 an, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, gern auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. Schreiben Sie uns.
Quellen
- Zyprisches Einkommensteuergesetz 118(I)/2002, Abschnitt 2, Definition des „Ansässigen der Republik“ (CyLaw, griechisch): https://cylaw.org/nomoi/enop/ind/2002_1_118/section-sca5096950-5752-1798-08d7-b632dc2a4686-ai4aec21dc-b7b8-c31a-9c41-634752809285.html
- Gesetz 244(I)/2025 zur Änderung der Einkommensteuergesetze, Abschnitt 2(a) und Abschnitt 25, in Kraft ab 1. Januar 2026 (CyLaw, griechisch): https://cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_244.pdf
- Zyprisches Steueramt, Tax Residency and Domicile: https://www.gov.cy/mof-tax/en/documents/tax-residency-domicility/
- Zyprisches Steueramt, Antrag auf eine Ansässigkeitsbescheinigung nach der 60-Tage-Regel (Fassung 2022, überholte Voraussetzung), Liste der Belege
- Migrationsamt Zypern, Registrierungsbescheinigung MEU1 für EU-Bürger: https://www.gov.cy/mip-md/en/documents/e-u-e-e-a-citizens-and-family-members-2/e-u-e-e-a-citizens-family-member/registration-of-e-u-citizens-and-members-of-their-families-who-are-also-e-u-e-e-a-citizens-meu1/
- Gesetze im Internet, Abgabenordnung § 8: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
- Gesetze im Internet, Abgabenordnung § 9: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__9.html
- Gesetze im Internet, Abgabenordnung § 10: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__10.html
- Gesetze im Internet, Außensteuergesetz § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
- Gesetze im Internet, Außensteuergesetz § 6: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
- KPMG Zypern, Analyse der Steuerreform (2026): https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmgsites/cy/pdf/2026/cyprus-tax-reform.pdf.coredownload.inline.pdf
Geprüft am 15. Oktober 2026. Rangfolge unserer Quellen: zuerst der veröffentlichte Gesetzestext (CyLaw und zyprisches Amtsblatt, Gesetze im Internet), dann Hinweise und Formulare der Steuerverwaltung, dann andere amtliche Register, dann Fachliteratur. Wo sie abweichen, gilt das Gesetz, und wir sagen es.
Titelbild: Iakovos Hatzistavrou, Europäische Kommission, Wikimedia Commons, CC BY 4.0, zugeschnitten.